Wirf dein Leben nicht weg!

Wirf dein Leben nicht weg!

In letzter Zeit hört man immer häufiger, dass viele Autofahrer während der Fahrt ihr Handy benutzen. Aber auch wenn Autofahrer/innen einen Unfall sehen, wird sofort das Handy gezückt und es werden Fotos gemacht – oder sogar gefilmt. Dadurch besteht das Risiko, dass weitere Unfälle passieren. Hilfskräfte können hierbei verletzt werden oder Verwundete erleiden noch schwerere Schäden.

Verkehrsunfall

 

Wenn Verletzte und Hilfskräfte auf den Fotos und Videos sind, verstößt man dabei eigentlich gegen §201a der StGB. Dieser Paragraph beschäftigt sich mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahme. Dabei kann man, wenn man erwischt wird, bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe erhalten. Dadurch, dass die „Gaffer“ die Vollstreckungsbeamten an Recht und Ordnung hindern, treten § 113 Absatz 1 und § 114 sowie §115 in Kraft. Gaffer wehren sich meistens gegen die Verfügungen der Hilfskräfte und leisten oft Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten. Diesen ist laut §323c StGB jedoch jeder Bürger verpflichtet, Hilfe zu leisten. Eine Möglichkeit wäre, dass Gaffer die Rettungskräfte in Ruhe lassen, um sie bei der Arbeit nicht zu behindern. Sie könnten auch Zeugenaussagen machen, um den Unfallhergang so genau wie möglich den Polizeibeamten zu schildern. Die Beamten können somit ein Unfallprotokoll leichter anfertigen. Dadurch wird es dann auch für Rettungskräfte einfacher Verletzungen auszuschließen.

Behinderungen bei der Wasserrettung können tödlich enden

Eine Einsatzgruppe von der Wasserwacht. Quelle: Wasserwacht S.14

In den letzten Jahren ist die Wasserrettung in Regensburg aktiver als je zuvor. Durch die vielen „Brückenspringer“, welche in die  Donau springen, wurde die Wasserrettung in Regensburg sehr populär. Das Problem der Gaffer ist, dass Menschen alles beobachten wollen, was „anders“ ist. Deswegen schauen Leute bei Unfällen sowie Einsätzen oft zu und behindern somit die Einsatzmaßnahmen.

Wenn wir in der Wasserrettung eine Übung haben, sehe ich so etwas häufiger. Sind wir im Wasser, um Einsatzsituationen zu üben, werden wir von Passanten abgelenkt und fotografiert. Zwar haben wir kein Problem damit, wenn uns bei Übungen die Frage gestellt wird, ob etwas passiert ist. Jedoch sollte man dies nicht bei Einsätzen tun, denn dort zählt jede Minute. Vor allem im Wasser kühlen Körper 20 mal schneller als an der Luft. Dies kann schnell Personen in Lebensgefahr bringen. Da wollen wir dann auch nicht von Passanten abgelenkt werden. Noch schlimmer: Sie bringen sich selbst in Gefahr – oder uns.

Die Zonen bei einem Rettungseinsatz. Quelle: Wasserwacht

Nur Retter in der kalten Zone

Jeder Wasserretter lernt in seiner Ausbildung die Gefahrenzonen. In der heißen Zone befindet sich nur die Person, die sich in einer Notlage befindet, da herrscht absolute Lebensgefahr. Die warme Zone betreten nur ausgebildete Fachleute. Im obigen Bild sind es Wasserretter von der Wasserwacht, keine andere Person sollte in diesen Bereich gehen, da dort auch noch Lebensgefahr besteht und die Retter konzentriert arbeiten müssen  und nicht abgelenkt werden sollen. Die kalte Zone werden nur von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehr Leute betreten, damit sofort Maßnahmen, nach der Rettung sofort erfolgen können. Nach der kalten Zone können dann Presseleute und Schaulustige stehen; auch dies wird jedoch nicht gerne gesehen.

Oft wird dieses System durchbrochen, da immer mehr Schaulustige immer näher ans Geschehen wollen, somit gefährden sie sich nicht nur selber, sondern auch die Rettungskräfte, da die anderen Kräfte in eine Zone müssen, für die sie nicht die richtige Qualifikation haben.

Übergabe an den Rettungsdienst Quelle: Wasserwacht S.48

Bitte kein Foto

Ich habe eine Bitte an Sie, überlegen Sie es sich wirklich gut, ob Sie umbedingt ein Foto von einem Unfall brauchen oder nicht. Es ist kein positives Erlebnis, nicht für Sie, auch nicht für die Person, die in Gefahr schwebt, und vor allem nicht für die Rettungskräfte, die für andere Leute ihr Leben riskieren.

Gesetzestexte im Original

Die Paragraphen sind unten verlinkt, sowie ein Video von der „Bild“, welches von einer freiwilligen Feuerwehr in Osnabrück aufgenommen wurde. Dieses soll die Schaulustigen und Gaffer abschrecken.

§113 StGB

§114 StGB

§115 StGB

§201a StGB

 

§201a StGB

§323c StGB

§201a StGB

 

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